Mit unserem Kinder- und Jugendhilfefonds (KJHF) wollen wir junge Menschen fördern, die sich in einer besonderen (Not-) Lage befinden. Einzel- und Projektförderungen sind möglich.
Anträge können von Fachbereichs- und Sachgebiets- und Einrichtungsleitungen ausschließlich online gestellt werden. Förderanträge von bis zu 499,00 Euro werden von der Geschäftsführung und des Fundraisings entschieden. Ab einem Betrag von 500,00 Euro wird der Beirat konsultiert. Dieser besteht derzeit aus drei Unternehmer*innen der freien Wirtschaft.
1. Was fördert der Kinder- und Jugendhilfefonds (KJHF) KJA Köln?
Der KJHF fördert aus Spendengeldern Maßnahmen, die grundsätzlich zur Linderung von Kinder- und Jugendarmut beitragen. Darüber hinaus können Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Gefördert werden junge Menschen, die unsere Einrichtungen/Projekte besuchen oder an Maßnahmen teilnehmen.
2. Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Ausgaben, die durch öffentliche Mittel, Stiftungsgelder oder weitere Finanziers gedeckt werden können. Dies setzt eine Prüfung des Antragstellers voraus.
3. Wer kann einen Antrag stellen?
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die Fach- oder Sachgebietsleitung oder die Einrichtungsleitung. Alle weiteren Mitarbeiter*innen müssen sich bitte mit den o.g. Personen in Verbindung setzen.
4. Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Er kann digital im nächsten Tab unter "Antrag stellen" eingereicht werden. Eine Fördergarantie besteht nicht.
5. Wie hoch ist die Maximalförderung?
Der KJHF hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen schnell und unbürokratisch zu helfen. Daher ist eine Maximalförderung nicht definiert. Eine Förderung ist jedoch immer auch Abhängig vom Spendenkapital des Fonds.
6. Wie erhalte ich die Fördersumme?
Die Fördersumme wird über die zuständige Verwaltungsmitarbeitende ausgezahlt oder entsprechend abgerechnet. Die Kostenstelle lautet: 10900 4
7. Sind Personalausgaben förderfähig?
Personalausgaben angestellter Mitarbeiter*innen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen sind Honorar-Ausgaben möglich, wenn es sich nicht um angestellte Mitarbeitende der KJA Köln handelt.
8. Muss der Antragsteller einen Eigenanteil erbringen?
Der Antragsteller muss keinen Eigenanteil erbringen. Er muss jedoch wie in Punkt 5 beschrieben, eine Förderung dritter ausschließen können.
9. Welche Altersgruppe fällt unter die Bezeichnung „Kinder und Jugendliche“?
Unter die Zielgruppe Kinder und Jugendliche fallen alle jungen Menschen zwischen sechs und 27 Jahren. Gefördert werden nur die jungen Menschen, die nach dieser Richtlinie förderwürdig sind.
10. In welchem Zeitraum muss eine Abrechnung erfolgen?
Die Abrechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Förderung mittels Kaufbeleg oder Rechnung abgerechnet werden.
11. Wie wird abgerechnet?
Abgerechnet wird einfach mittels Kassenbeleg oder Rechnung bei der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter*in.
12. Wie sind die Antragsfristen?
Anträge können immer und ohne Frist gestellt werden.
13. Wann wird über meinen Antrag entschieden?
Je nach Höhe des Antrags dauert die Bewilligung bis zu 14 Tage.
14. Wer entscheidet über meinen Antrag?
Bis zu einer Höhe von 499 Euro entscheidet die Geschäftsführung der KJA Köln über die Bewilligung. Bei einer Antragssumme ab 500 Euro wird der Beirat konsultiert und entscheidet zusammen mit der Geschäftsführung.
Der Beirat besteht aus derzeit zwei Unternehmerpersönlichkeiten und einer Botschafterin.
15. Muss ich für den KJHF werben?
Eine generelle Pflicht zur Werbung für den Fonds besteht nicht. Jedoch: Ein Fonds kann nur so gut fördern, wie auch Mittel zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, wenn unsere Mitarbeiter*innen aktiv auf die Spendenmöglichkeit hinweisen. Verschiedene Werbemöglichkeiten sind auf www.kja-info.de/fonds aufgelistet.
Köln, 21.01.2020
Geschäftsführung
Die Förderung aus unserem Kinder- und Jugendhilfefonds ist immer abhängig vom Spendenkapital des Fonds. Je mehr Menschen von unserem Fonds erfahren und spenden, desto mehr kann in unseren Einrichtungen gefördert werden.
Hier findest du einige Möglichkeiten und Tipps, um auf den Fonds aufmerksam zu machen und ggf. Spenden zu sammeln. Für individuelle Maßnahmen kannst du die Presse und Kommunikation gerne kontaktieren. Hier erhältst du auch Spendendosen, Flyer etc.
Werben bei Festen, Feiern und anderen Gelegenheiten
Geburtstage, Firmenjubiläum oder ein anderer Anlass sind eine gute Möglichkeit, um auf den Fonds hinzuweisen.
Du kannst mit unserem Flyer auf den Kinder- und Jugendfonds aufmerksam machen: Flyer (pdf)
Spendendosen und weiteres Werbematerial kannst du buchen: hier
Online spenden
Eine Online-Spende ist einfach und ist mit nur wenigen Klicks machbar:
Auf unserer Website www.kja-koeln.de/fonds lädt ein Formular direkt zum Spenden ein.
Die Seite betterplace.org bietet ebenfalls die Möglichkeit, online eine Spende abzugeben. Auf den folgenden Link kannst du gerne immer verweisen:
Spendenbescheinigung
Die KJA Köln ist berechtigt, sogenannte Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese können mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Nach jedem Spendeneingang stellt die Geschäftsführung automatisch ab einer Spendensumme von 20 Euro eine Bescheinigung aus.
Um Kindern und Jugendlichen in besonderen (Not-) Situationen auch unbürokratisch Hilfe anbieten zu können, haben wir 2019 unseren Kinder- und Jugendhilfefonds (KJHF) ins Leben gerufen. Alle Kolleg*innen haben hierbei die Möglichkeit, auf den Cent-Betrag des eigenen Netto-Gehaltes zu verzichten und diesen freiwillig zu stiften. Das dies bereits jetzt schon viele Mitarbeitende tun, zeigt eine wunderbare Solidarität für junge Menschen in Not.
Wenn auch du Rest-Cent-Stifter*in werden möchtest, fülle dieses Formular aus und sende es zurück an unsere Personal-Service-Stelle.
Formular: hier
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