Die Mitarbeiter*innenvertretung ist das von den aktiv Wahlberechtigten gewählte Organ, das die ihm nach dieser Ordnung zustehenden Aufgaben und Verantwortungen wahrnimmt. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeiter*innenvertretung regelt die Mitarbeiter*innenvertretungsordnung.
Die neue Mitarbeiter*innenvertretung in der KJA Köln hat ihre Arbeit im April 2022 aufgenommen. Unsere Amtszeit beträgt vier Jahre, bis Frühling 2026. Die Mitarbeiter*innenvertretung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber. Dabei ist Vertraulichkeit selbstverständliche Voraussetzung unserer Arbeit.
Wir sind ein kompetentes Team aus den verschiedenen Fachbereichen unserer Organisation.
Alle Ansprechpersonen und Kontaktdaten findet ihr im beiliegenden Flyer.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen findet ihr hier auf einen Blick!